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Als Rentner nach Spanien: Aufenthalt, Visum und Tipps

Von Maya KallioApril 202612 Min. Lesezeit
Maya Kallio
Maya Kallio

Founder & International Business Consultant· OceanHome, Torrevieja

Built OceanHome from scratch after working across hospitality, design and consulting in Finland, Estonia and Spain. Lives in Torrevieja year-round.

Über Maya
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Wichtigste Erkenntnisse

  • EU-Bürger haben das Recht, in Spanien zu leben — Anmeldung innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft.
  • Nicht-EU-Bürger (einschließlich Briten nach dem Brexit) benötigen ein Nicht-Erwerbstätigen-Visum.
  • Die NIE-Nummer frühzeitig beantragen — Sie brauchen sie für nahezu alles.
  • EU-Rentner können über das S1-Formular die öffentliche Gesundheitsversorgung nutzen.
  • Wer 183+ Tage im Jahr in Spanien verbringt, wird spanischer Steuerresident.

Visa-Arten für Ruheständler

Als EU-/EWR-Bürger benötigen Sie kein Visum für den Ruhestand in Spanien. Sie haben das Recht, sich dank der Freizügigkeit überall in der EU niederzulassen. Sie müssen sich lediglich innerhalb von drei Monaten nach Ankunft bei der Oficina de Extranjeros (Ausländeramt) anmelden, um Ihre grüne Aufenthaltsbescheinigung (Certificado de Registro de Ciudadano de la UE) zu erhalten. Dafür brauchen Sie Ihren Reisepass, einen Nachweis der Krankenversicherung oder das S1-Formular und einen Nachweis ausreichender Finanzmittel.

Nicht-EU-Bürger — einschließlich britischer Staatsangehöriger seit dem Brexit — benötigen ein Nicht-Erwerbstätigen-Visum (Visado de Residencia No Lucrativa). Dies ist das Standard-Visum für Rentner, die in Spanien nicht arbeiten werden. Voraussetzungen sind ein Nachweis ausreichenden Einkommens oder Ersparnisse (derzeit ca. 2.400 €/Monat bzw. 28.800 €/Jahr für den Hauptantragsteller), eine private Krankenversicherung mit voller Abdeckung in Spanien, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein ärztliches Attest. Das Visum wird vor der Ausreise beim spanischen Konsulat im Heimatland beantragt.

Das Nicht-Erwerbstätigen-Visum gilt zunächst für ein Jahr. Anschließend verlängern Sie es in Spanien für zweimal zwei Jahre, danach können Sie eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Nach zehn Jahren legalem Aufenthalt können Sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, wobei die Regeln Ihres Heimatlandes zur doppelten Staatsbürgerschaft bestimmen, ob Sie Ihren ursprünglichen Pass behalten.

Die NIE-Nummer beantragen

Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist Ihre spanische Steueridentifikationsnummer für Ausländer. Sie brauchen sie für praktisch alles: Bankkonto eröffnen, Mietvertrag unterschreiben, Auto kaufen, Versorgungsunternehmen anmelden, Gesundheitsversorgung registrieren und Steuererklärungen abgeben. Die NIE sollte einer Ihrer allerersten Schritte sein.

EU-Bürger können die NIE bei der Oficina de Extranjeros oder bei der Nationalpolizei (Comisaría de Policía) in ihrem Bezirk beantragen. In Torrevieja dauert der Prozess 1–3 Wochen und erfordert Ihren Reisepass, das ausgefüllte Formular EX-15, die Zahlungsquittung der Tasa 012 (ca. 12 €) und einen Termin (Cita Previa). Nicht-EU-Bürger erhalten ihre NIE als Teil des Visum-/Aufenthaltskartenverfahrens.

Anmeldung bei der Gesundheitsversorgung

EU-Rentner können über das S1-Formular, das vom Gesundheitsdienst ihres Heimatlandes ausgestellt wird, Spaniens hervorragendes öffentliches Gesundheitssystem nutzen. Das S1 berechtigt Sie zu derselben Versorgung wie spanische Staatsbürger — Hausarztbesuche, Krankenhausbehandlung, Rezepte und Überweisungen an Fachärzte — alles vom Heimatland finanziert. Melden Sie sich bei Ihrem örtlichen Centro de Salud (Gesundheitszentrum) mit S1, NIE und Empadronamiento (Einwohnermeldeamtsregistrierung) an.

Nicht-EU-Rentner und Personen ohne S1 haben zwei Möglichkeiten: private Krankenversicherung (ab ca. 80–150 €/Monat für über 60-Jährige) oder das Convenio Especial — ein Einzahlungssystem, das Zugang zum öffentlichen Gesundheitswesen Spaniens bietet, für ca. 60 €/Monat (unter 65) oder 157 €/Monat (über 65). Viele Auswanderer kombinieren das S1 oder Convenio mit einer privaten Zusatzversicherung für schnelleren Facharzt-Zugang.

Steuerliche Pflichten

Wer mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringt, wird spanischer Steuerresident und muss sein weltweites Einkommen deklarieren. Dazu gehören die staatliche Rente, jede private Rente, Mieteinnahmen, Sparzinsen und Kapitalgewinne. Spanien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit den meisten europäischen Ländern, sodass Sie in der Regel nicht doppelt besteuert werden.

Die Einkommensteuer ist progressiv und beginnt bei 19 % auf die ersten 12.450 € und steigt auf 47 % über 300.000 €. Es gibt auch eine Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio), wenn Ihr Nettovermögen 700.000 € übersteigt (Freibeträge variieren je nach Region). Die Region Valencia, zu der die Costa Blanca gehört, hat eigene Freibeträge und Sätze. Wir empfehlen dringend die Beratung durch einen Steuerberater (Asesor Fiscal), der auf Expatriate-Besteuerung spezialisiert ist.

Lebenshaltungskosten an der Costa Blanca

Die südliche Costa Blanca ist einer der günstigsten Orte für den Ruhestand in Westeuropa. Ein Paar kann mit 1.500–2.000 € pro Monat inklusive Miete komfortabel leben, oder mit 1.000–1.400 €, wenn die Immobilie abbezahlt ist. Die wichtigsten monatlichen Kosten: Miete (500–800 € für eine Zweizimmerwohnung), Lebensmittel (300–400 € für ein Paar), Nebenkosten (80–150 €), Krankenversicherung (80–150 € privat) und Freizeit/Ausgehen (200–400 €).

Die größten Ersparnisse gegenüber Nordeuropa ergeben sich beim Ausgehen (ein dreigängiges Menú del Día mit Wein kostet 10–13 €), bei der Heizung (nahezu überflüssig für 8–9 Monate) und beim Transport (viele Rentner gehen das ganze Jahr zu Fuß oder fahren Rad dank des flachen Geländes und der Sonne). Die Grundsteuer (IBI) ist nach europäischen Maßstäben niedrig, und Gemeinschaftskosten für Wohnanlagen liegen durchschnittlich bei 50–100 €/Monat.

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